Entlastung für pflegende Angehörige
Unsere Tätigkeit beinhaltet vorübergehende Betreuung stunden- und tageweise. Im Rahmen der Verhinderungspflege übernimmt der HWF die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung je nach Bedarf.
Was ist Verhinderungspflege?
Nach § 39 SGB XI.
Wenn die pflegebedürftige Person mindestens 6 Monate von einer Pflegeperson gepflegt wurde und diese wegen Krankheit, Erholungsurlaub oder aus anderen Gründen verhindert ist, kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf Kostenübernahme für Verhinderungspflege gestellt werden.
Gerne hilft Ihnen die Ansprechpartnerin bei der Abwicklung der notwendigen Formalitäten mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse.